Spielregeln
Allgemeines
Wie bei jedem Spiel gelten auch in der Ludothek gewisse Regeln damit man vom grossen Angebot Gebrauch machen kann.
Die Ludothek ist eine Ausleihstelle, bei der Kinder, Jugendliche und Erwachsene Spiele und Spielsachen zu günstigen Konditionen ausleihen können.
Die Ludothek Binningen ist eine Non-Profit-Organisation und wird vom Verein Ludothek Binningen sowie jährlichen Subventionen der Gemeinden Binningen und Bottmingen getragen. Wer den Jahresbeitrag bezahlt, ist Mitglied des Vereins und kann an der jährlich stattfindenden Vereinsversammlung teilnehmen.
Zur Förderung des Spielens als aktive Freizeitgestaltung und kulturelle Betätigung organisiert die Ludothek Binningen regelmässig Spielanlässe.
Die Ludothek steht natürlichen und juristischen Personen (Kindern, Erwachsenen, Firmen, Institutionen etc.) zur Benutzung offen.
Gebühren
Die Kosten für die Ausleihe setzen sich aus dem obligatorischen Jahresbeitrag und den Ausleihgebühren zusammen.
Neu: Jahresabo Plus+ (pro Ausleihe 4 Spiele inklusive - ausgenommen Spezialausleihen) CHF 90.--
Jahresbeitrag pro Familie CHF 25.--
Jahresbeitrag pro Familie mit Familienpass CHF 20.--
Einzelausleihe / Einmalausleihe CHF 10.--
Ausleihe von beliebig vielen Spielen: pro Spiel jeweilige Spielgebühr
Reservationsgebühr pro Spiel CHF 2.--
Der Jahresbeitrag gilt ab Bezahlung für 365 Tage.
Ausleihe
Spiele können nur mit gültigem Benutzungsausweis ausgeliehen werden.
Die Ausleihdauer beträgt in der Regel 4 Wochen (ausgenommen Spezialausleihen). Ist es Ihnen nicht möglich, die Spiele zum vereinbarten Termin zu retournieren, haben Sie die Möglichkeit, die Ausleihdauer online, telefonisch oder per E-Mail zu verlängern. Die Verlängerung, welche pro Spiel die jeweilige Ausleihgebühr kostet, muss spätestens nach der Erinnerungsmail erfolgen. Die Erinnerungsmail ist eine Kulanzleistung und entbindet nicht von der fristgerechten Rückgabe seitens des Kunden.
Die Nachzahlung verlängerter Spiele erfolgt bei der Rückgabe. Nach der ersten Mahnung ist keine Verlängerung mehr möglich.
Verspätung
Nach Ablauf der Ausleihfrist wird eine gebührenpflichtige 1. Mahnung per E-Mail verschickt.
Die Gebühr einer Mahnung beträgt CHF 2.-- plus jeweils 50 % der Ausleihgebühr. Nach jeweils einer weiteren Woche folgen eine 2. und 3. Mahnung per E-Mail.
Reservation
Spiele/Spielsachen können gegen eine Gebühr von CHF 2.-- pro Spiel auf ein bestimmtes Datum reserviert werden.
Sie haben die Möglichkeit mindestens eine Woche vor der Reservierung diese zu stornieren. Die Reservierungsgebühr ist trotzdem fällig.
Bei nicht fristgerechter Stornierung oder Nichtabholung ist zudem die Hälfte der Ausleihgebühr zu bezahlen.
Haftung
Wir bitten Sie, die Spiele sorgfältig zu behandeln, sauber und geordnet zurückzubringen. Bringen Sie die Plastiketuis mit dem "Spielinhalt" unbedingt zusammen mit dem Spiel retour.
Kontrollieren Sie bitte sofort das ausgeliehene Spiel. Sollte es Mängel aufweisen oder nicht vollständig sein, rufen Sie uns umgehend an oder schreiben Sie uns ein E-Mail. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Für fehlende oder defekte Teile wird eine entsprechende Entschädigung verlangt. Normale Abnützungserscheinungen sind davon ausgenommen. Spiele, welche verloren gegangen oder kaputt sind, müssen ersetzt werden.
Für verlorene Plastiketuis mit dem "Spielinhalt" müssen wir CHF 5.- verlangen.
Die Ludothek lehnt jede Haftung für Unfälle und Schäden ab, die im Zusammenhang mit ausgeliehenen Spielen und Spielsachen entstehen können.
Bitte beachten Sie, dass bei Knopfbatterien eine Verschluckungsgefahr für Kinder besteht! Dies ist ein ärztlicher Notfall!