Spielregeln

Allgemeines

Wie bei jedem Spiel gelten auch in der Ludothek gewisse Regeln damit man vom grossen Angebot Gebrauch machen kann.

Die Ludothek ist eine Ausleihstelle, bei der Kinder, Jugendliche und Erwachsene Spiele und Spielsachen zu günstigen Konditionen ausleihen können.

Die Ludothek Binningen ist eine Non-Profit-Organisation und wird vom Verein Ludothek Binningen sowie jährlichen Subventionen der Gemeinden Binningen und Bottmingen getragen. Wer den Jahresbeitrag bezahlt, ist Mitglied des Vereins und kann an der jährlich stattfindenden Vereinsversammlung teilnehmen.

Zur Förderung des Spielens als aktive Freizeitgestaltung und kulturelle Betätigung organisiert die Ludothek Binningen regelmässig Spielanlässe.

Die Ludothek steht natürlichen und juristischen Personen (Kindern, Erwachsenen, Firmen, Institutionen etc.) zur Benutzung offen.


Gebühren

Die Kosten für die Ausleihe setzen sich aus dem obligatorischen Jahresbeitrag und den Ausleihgebühren (ausgenommen elektronische Spiele) zusammen.

Jahresbeitrag pro Familie CHF 20.--
Jahresbeitrag pro Familie mit Familienpass CHF 15.--
Einzelausleihe (nicht möglich für elektronische Spiele) CHF 5.--
Ausleihe von beliebig vielen Spielen: pro Spiel jeweilige Spielgebühr
Reservationsgebühr pro Spiel CHF 2.--

Wenn Sie elektronische Spiele (z.B. für Nintendo DS, Wii, etc.) ausleihen möchten, ist zusätzlich der Jahresbeitrag plus zu bezahlen.

Jahresbeitrag plus für elektronische Spiele CHF 25.--
Ausleihe von max. 5 elektronischen Spielen pro Ausleihe gratis
Spielkonsolen CHF ab 5.--

Sämtliche Jahresbeiträge gelten ab Bezahlung für 365 Tage.  


Ausleihe

Spiele können nur mit gültigem Benutzungsausweis ausgeliehen werden.
 
Die Ausleihdauer beträgt in der Regel 4 Wochen. Ist es Ihnen nicht möglich, die Spiele zum vereinbarten Termin zu retournieren, haben Sie die Möglichkeit, die Ausleihdauer online, telefonisch oder per E-Mail zu verlängern. Die Verlängerung, welche pro Spiel die jeweilige Ausleihgebühr kostet, muss spätestens nach der Erinnerungsmail erfolgen.
Die Nachzahlung erfolgt bei der Rückgabe. Nach der ersten Mahnung ist keine Verlängerung seitens des Kunden mehr möglich.


Verspätung 

Nach Ablauf der Ausleihfrist wird eine gebührenpflichtige 1. Mahnung verschickt.
Die Gebühr einer Mahnung beträgt CHF 2.-- plus jeweils 50 % der Ausleihgebühr. Nach jeweils einer weiteren Woche folgen eine 2. und 3. Mahnung.


Reservation

Spiele/Spielsachen können gegen eine Gebühr von CHF 2.-- pro Spiel auf ein bestimmtes Datum reserviert werden.
Sie haben die Möglichkeit mindestens eine Woche vor der Reservierung diese zu stornieren. Die Reservierungsgebühr ist trotzdem fällig.
Bei nicht fristgerechter Stornierung oder Nichtabholung ist zudem die Hälfte der Ausleihgebühr zu bezahlen.


Haftung

Wir bitten Sie, die Spiele sorgfältig zu behandeln, sauber und geordnet zurückzubringen. Bringen Sie die Plastiketuis mit dem "Spielinhalt" unbedingt zusammen mit dem Spiel retour. 

Kontrollieren Sie bitte sofort das ausgeliehene Spiel. Sollte es Mängel aufweisen oder nicht vollständig sein, rufen Sie uns umgehend an oder schreiben Sie uns ein E-Mail. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Für fehlende oder defekte Teile wird eine entsprechende Entschädigung verlangt. Normale Abnützungserscheinungen sind davon ausgenommen. Spiele, welche verloren gegangen oder kaputt sind, müssen ersetzt werden.
Für verlorene Plastiketuis mit dem "Spielinhalt" müssen wir CHF 5.- verlangen.

Die Ludothek lehnt jede Haftung für Unfälle und Schäden ab, die im Zusammenhang mit ausgeliehenen Spielen und Spielsachen entstehen können.